der yumma.de (im Folgenden „Yumma“ genannt) für die kostenlose Nutzung des Yumma Messengers fur den Nutzer.
(1) Der Nutzer erwirbt durch das herunterladen und installieren des Yumma-Messengers von Yumma ein einfaches Nutzungsrecht unter den in diesem Vertrag vereinbarten Nutzungsbedingungen.
(2) Der Quellcode (Source Code) der Software ist nicht Teil des Vertragsgegenstandes.
(3) Für die Beschaffenheit der von Yumma bereitgestellten Messenger ist die bei der Bereitstellung des Vertragsgegenstandes gültige und dem Nutzer vor Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Leistungsbeschreibung abschließend maßgeblich, die auch in der Anwendungsdokumentation noch einmal beschrieben ist. Eine darüber hinausgehende Beschaffenheit der Software schuldet Yumma nicht. Eine solche Verpflichtung kann der Nutzer insbesondere nicht aus anderen Darstellungen des Messengers in öffentlichen Äußerungen oder in der Werbung der Yumma und/oder des Herstellers, sowie deren Angestellten oder Vertriebspartner herleiten, es sei denn, Yumma hat die darüber hinausgehende Beschaffenheit ausdrücklich schriftlich bestätigt.
(4) Soweit Angestellte der Yumma vor Vertragsschluss Garantien abgeben, sind diese nur wirksam, wenn sie durch die Geschäftsleitung der Yumma schriftlich bestätigt werden.
(1) Yumma räumt dem Nutzer ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an dem Vertragsgegenstand zur Einzel- und Mehrplatznutzung ein, jedoch nur für das zwischen den Parteien vereinbarte Bestimmungsland, in dem die Vertragsgegenstände verwendet werden sollen. Ohne ausdrückliche Vereinbarung wird das Nutzungsrecht ausschließlich für das Land eingeräumt, in dem der Nutzer seinen Wohnsitz hat.
(2) Der Nutzer darf den Messenger nur im Rahmen der Zweckbestimmung des privaten Chats einsetzen. Eine gewerbliche Nutzung oder Weiterlizenzierung ist generell untersagt.
(3) Vervielfältigungen des Messengers sind nur insoweit zulässig, als dies für den vertragsgemäßen Gebrauch notwendig ist. Der Nutzer darf von dem Messenger Sicherungskopien nach den Regeln der Technik im notwendigen Umfang anfertigen. Sicherungskopien auf beweglichen Datenträgern sind als solche zu kennzeichnen und mit dem Urheberrechtsvermerk des Originaldatenträgers zu versehen.
Hat der Nutzer den Messenger im Wege des Online-Download erworben, ist er berechtigt, die Software bei Weitergabe auf einen Datenträger zu kopieren. Im Übrigen erschöpft sich das Recht der Yumma an der Online-Kopie in gleicher Weise als hätte der Nutzer den Messnger auf Datenträger erhalten.
(4) Der Nutzer ist zu Änderungen, Erweiterungen und sonstigen Umarbeitungen der Software iS des § 69 c Nr. 2 UrhG nur insoweit befugt, als das Gesetz solches unabdingbar erlaubt. Ein Anspruch auf Fehlerbeseitigung steht dem Nutzer nicht zu. Dem Nutzer stehen an den Bearbeitungen eigene Nutzungs- und Verwertungsrechte – über die nach diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte hinaus – nicht zu. Yumma kann jedoch – gegen angemessene Vergütung – die Einräumung eines nicht ausschließlichen, räumlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechts mit dem Recht der Unterlizenzvergabe, verlangen.
(5) Der Nutzer ist zur Dekompilierung der Software nur in den Grenzen des § 69 e UrhG berechtigt und erst, wenn Yumma nach schriftlicher Aufforderung mit angemessener Frist nicht die notwendigen Daten und/oder Informationen zur Verfügung gestellt hat, um Interoperabilität mit anderer Hard- und Software herzustellen.
(6) Überlässt Yumma dem Nutzer im Rahmen von Nachbesserung oder Pflege Ergänzungen (zB Patches) oder eine Neuauflage des Vertragsgegenstandes (zB Update, Upgrade), die früher überlassene Vertragsgegenstände (“Altsoftware”) , unterliegen diese den Bestimmungen dieser Vereinbarung.
Stellt Yumma eine Neuauflage des Vertragsgegenstandes zur Verfügung, so erlöschen in Bezug auf die Altsoftware die Befugnisse des Nutzers nach diesem Vertrag auch ohne ausdrückliches Rückgabeverlangen der Yumma, sobald der Nutzer die neue Software produktiv nutzt. Yumma räumt dem Nutzer jedoch eine dreimonatige Übergangsphase ein, in der beide Versionen der Vertragsgegenstände nebeneinander genutzt werden dürfen.
Für die Installation der Messenger-Software verweist Yumma auf die in der Anwendungsdokumentation beschriebenen Installationshinweise, insbesondere auf die Hard- und Softwareumgebung, die beim Nutzer vorhanden sein muss. Yumma stellt ggf. updates zur Verfügung.
(1) Soweit nicht dem Nutzer nach diesem Vertrag ausdrücklich Rechte eingeräumt sind, stehen alle Rechte an den Vertragsgegenständen (und aller vom Nutzer angefertigter Kopien) – insbesondere das Urheberrecht, die Rechte auf oder an Erfindungen sowie technische Schutzrechte – ausschließlich der Yumma zu. Das gilt auch für Bearbeitungen der Vertragsgegenstände durch den Nutzer. Das Eigentum des Nutzers an den jeweiligen Datenträgern solcher Kopien bleibt unberührt.
(1) Der Nutzer hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Messenger-Software informiert und trägt das Risiko, ob diese seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht; über Zweifelsfragen hat er sich vor Vertragsschluss bei Yumma zu informieren.
(2) Die Einrichtung einer funktionsfähigen – und auch unter Berücksichtigung der zusätzlichen Belastung durch die Vertragsgegenstände ausreichend dimensionierten – Hard- und Softwareumgebung für den Messenger liegt in der alleinigen Verantwortung des Nutzers.
(3) Der Nutzer beachtet die von Yumma für die Installation und den Betrieb der Messenger-Software gegebenen Hinweise; er wird sich in regelmäßigen Abständen auf den über das Internet unter www.yumma.de zugänglichen Webseiten über aktuelle Hinweise informieren und diese beim Betrieb berücksichtigen.
(4) Der Nutzer trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Messenger-Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (zB durch tägliche Datensicherung).
(1) Yumma stellt die Messenger-Software kostenlos zur Verfügung. Yumma übernimmt daher keine Gewährleistung und Mängelhaftung für die Messenger-Software, soweit nicht Mängel arglistig verschwiegen wurden oder soweit keine Garantie für die Beschaffenheit der Messenger-Software übernommen wurde. Die Regeln des Kaufrechts oder Werkververtragsrechts für die Mängelhaftung bzw. Gewährleistung sind unanwendbar.
(2) Behaupten Dritte Ansprüche, die den Nutzer hindern, die ihm vertraglich eingeräumten Nutzungsbefugnisse wahrzunehmen, unterrichtet der Nutzer die Yumma unverzüglich schriftlich und umfassend. Er ermächtigt die Yumma hiermit, die Auseinandersetzung mit dem Dritten gerichtlich und außergerichtlich allein zu führen.
Yumma ist verpflichtet, die Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren und den Nutzer von allen mit der Anspruchsabwehr verbundenen Kosten und Schäden freizustellen, soweit diese nicht auf dessen pflichtwidrigem Verhalten beruhen.
(1) In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leistet Yumma Schadensersatz ausschließlich nach Maßgabe folgender Grenzen:
a) bei Vorsatz in voller Höhe, ebenso bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die Yumma eine Garantie übernommen hat;
b) bei grober Fahrlässigkeit nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Pflicht verhindert werden sollte;
c) in anderen Fällen: nur aus Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist, jedoch stets nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens.
(2) Die Haftungsbegrenzungen gem. Ziff. 1 gelten nicht bei der Haftung für Personenschäden und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(3) Yumma bleibt der Einwand des Mitverschuldens unbenommen.
Yumma hält die Regeln des Datenschutzes ein, insbesondere wenn ihm Zugang zum Betrieb oder zu Hard- und Software des Nutzers gewährt wird. Er stellt sicher, dass seine Erfüllungsgehilfen diese Bestimmungen ebenfalls einhalten, insbesondere verpflichtet er sie vor Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis. Yumma bezweckt keine Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten. Vielmehr geschieht ein Transfer personenbezogener Daten nur in Ausnahmefällen als Nebenfolge der vertragsgemäßen Leistungen der Yumma.. Die personenbezogenen Daten werden von Yumma in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt.
(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2)
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden,
eine unzulässige Fristbestimmung oder eine Lücke enthalten,
so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon
unberührt. Soweit die Unwirksamkeit sich nicht aus einem Verstoß
gegen §§ 305 ff. BGB (Geltung Allgemeiner
Geschäftsbedingungen) ergibt, gilt anstelle der unwirksamen
Bestimmung eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den
Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt.
Stand der Lizenzbedingungen: 17.04.2008